Mietbedingungen der Firma FTM-Events

 

1. Allgemeines

Die Vermietung erfolgt ausschließlich zu diesen Bedingungen, die von beiden Parteien, auch für zukünftige Geschäftsbeziehungen, als verbindlich anerkannt werden. Die Entgegennahme des Vertragsgegenstandes gilt als Anerkennung meiner Bedingungen, ungeachtet vorhergehender Einwendungen oder Widersprüche. Meine Angebote sind freibleibend. Maßgeblich für den Vertragsinhalt ist die Auftragsbestätigung.

2. Mietdauer

Die Dauer der Miete beträgt mindestens einen Tag oder ein Vielfaches davon. Die Miete verlängert sich um jeweils einen Tag, wenn das gemietete Gerät nicht am letzten Tag der vereinbarten Frist beim Vermieter eingetroffen ist, an dem das Gerät das Lager des Vermieters verlässt und endet an dem Tag, an dem das Gerät während der üblichen Geschäftszeiten beim Vermieter eintrifft. Die Kündigung des Mietverhältnisses ist beiderseits nur zum Ablauf des Mietzeitraumes zulässig.

3. Mietpreis

Der Mietpreis versteht sich inkl. gesetzlicher Mehrwertsteuer. Sonderkonditionen müssen schriftlich im Mietvertrag festgehalten werden. Verstößt der Mieter auch nur gegen einzelne Mietbedingungen, entfallen jegliche Sonderkonditionen und der Mieter hat den normalen Mietpreis zu entrichten.

4. Transport und Versand

Wenn das Gerät vom Mieter abgeholt wird, erfolgt dieses in einer speziellen Transportverpackung die vom Vermieter gestellt wird. Bei Rückgabe des Gerätes / Zubehör ist dieses wieder ordnungsgemäß zu verpacken.

Die Miete endet erst mit dem Eintreffen aller gemieteten Sachen in meinen Geschäftsräumen.

5. Sorgfaltspflichten des Mieters

Der Mieter hat das Gerät in seinem Besitz zu belassen und mit eigentümlicher Sorgfalt zu verwahren. Ein Standortwechsel ist nur nach vorheriger Genehmigung des Vermieters zulässig. Insbesondere ist es dem Mieter nicht gestattet, das Gerät nach einem Ort außerhalb der Bundesrepublik Deutschland zu transportieren und es dort zu verwenden. Der Mieter haftet für den Untergang des Gerätes und für alle Schäden oder wirtschaftlichen Nachteile, die dem Vermieter durch einen solchen Verstoß gegen die Bestimmungen entstehen. Der Mieter hat das Gerät nicht missbräuchlich zu benutzen und es nur von qualifizierten Fachkräften in der vom Vermieter vorgesehenen Weise entsprechend den Bedienungsanleitungen bedienen zu lassen. Jede andere Verwendungsart ist den Mieter untersagt. Ich bin berechtigt und der Mieter hat mir dieses zu ermöglichen, den Mietgegenstand jederzeit am Einsatzort zu überprüfen.

6. Beschädigung und Verlust

Der Mieter ist voll verantwortlich für jeden Schaden, der an dem gemieteten Gerät durch Nichtbeachtung der Vorschriften bzw. Instruktionen entsteht. Der Mieter hat bei abhandenkommen, Beschädigung oder Pfändung des Gerätes unverzüglich den Vermieter zu benachrichtigen. Der Mieter hat das Gerät in gutem Zustand zu erhalten und dem Vermieter für jeden Verlust oder Totalschaden des Gerätes oder eines Teiles davon zum Neuwert zu entschädigen. Tritt durch Schuld des Mieters ein Schaden am Gerät auf, hat der Mieter sämtliche Reparatur- und sonstige Kosten, die zur Wiederherstellung der Funktionsfähigkeit und optischen Beschaffenheit des Gerätes dienen, zu tragen. Eine Entschädigungsforderung wegen Nutzungsausfalls behalte ich mit vor. Der Mieter ist nicht berechtigt, Veränderungen oder Justierungen vorzunehmen, Reparaturen an dem Gerät oder in Auftrag zu geben, es sei denn, er wird dazu schriftlich von mir aufgefordert. Sollte er bei Entgegennahme des Gerätes oder bei dessen Benutzung einen Fehler feststellen, hat er mich unverzüglich zu benachrichtigen, andernfalls entfällt jeglicher Ersatzanspruch.

7. Verpackung und Zubehör

Die Mietbedingungen gelten auch für Zubehör, welches mit dem Gerät geliefert wird. Jegliche Verpackung und jegliches Zubehör (auch Batterien) müssen mit dem Gerät zurückgegeben werden. Firmenzeichen und Kennnummern sind unverändert am Gerät zu belassen. Markierungen und Beschriftungen sind nur auf den dafür vorgesehenen Feldern anzubringen und vor der Rückgabe des Gerätes restlos zu entfernen, andernfalls wird eine Reinigung von mir in Rechnung gestellt.

8. Zahlung

Die Mieten und Nebenkosten sind nach Erhalt der Rechnung sofort zahlbar. Es gelten meine allgemeinen Zahlungsbedingungen.

9. Lieferzeit

Die Lieferzeit für ein Leihgerät wird vom Vermieter unverbindlich angegeben. Der Vermieter wird alles tun, um diese einzuhalten. Der Vermieter ist für eine Verzögerung der Lieferung nicht verantwortlich, wenn diese auf eine Ursache zurückzuführen ist, auf die der Vermieter keinen Einfluss hat. Der Vermieter haftet nicht für die Folgekosten aus Lieferverspätungen.

10. Aufhebung des Vertrages

Eine Aufhebung der Vereinbarungen kann nur mit Einverständnis des Vermieters zu den genannten Bedingungen erfolgen. Ist der Vermieter mit der Aufhebung einverstanden, so ist der Vermieter berechtigt, entweder vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Ich bin außerdem berechtigt, meine dem Mieter überlassenen Geräte aus seinem Besitz zu entfernen, ohne dass es eines gerichtlichen Titels bedarf, und wofür mir der Mieter schon jetzt ungehinderten Zugang gewährt.

11. Versicherung

Wird eine Versicherung gegen Transport- und stationäres Risiko durch mich gewünscht, so ist dieses auf dem Mietvertrag schriftlich zu vermerken. Die Versicherungsgebühren trägt der Mieter.

12. Sonstiges

Etwaige Bedingungen des Mieters sind für mich auch dann unverbindlich, wenn ich nicht ausdrücklich Wiederspreche, unabhängig davon, ob sie mit meinen Bedingungen im Wiederspruch stehen oder nicht. Wenn einzelne Bedingungen dieser Vereinbarung nicht gültig sind, so wird doch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht davon berührt.

Erfüllungsort und Gerichtsstand aus diesem Mietvertrag ist der Sitz des Vermieters.

Stand: 2017

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